AGB

27. April 2024 23:55

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dgh GbR – TrockenEisStrahlen & GlasPerlStrahlen

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma dgh GbR – TrockenEisStrahlen & GlasPerlStrahlen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen genannte oder auch mündlich abgegebene Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Auftraggeber ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung vom Auftragnehmer.

§ 3 Preise, Preisänderungen

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein.

(2) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und / oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als drei Monate liegen, gelten die zur Zeit der Fertigstellung gültigen Preise vom Auftragnehmer. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 15%, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Auftragsdauer

Fertigstellungstermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

§ 5 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln – Werkverträge

(1) Die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Werkleistung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit die nachfolgenden Bestimmungen davon nicht abweichen.

(2) Der Auftragnehmer führt eine Reinigung des Auftragsgegenstandes mit dem Trockeneisreinigungssystem durch. Bei diesem Reinigungsverfahren werden Verschmutzungen / Verunreinigungen zum einen durch „Thermoschock“ (kurzzeitig – 79°C) und zum anderen mit Druckluft (bis 16 bar) von dem Auftragsgegenstand entfernt. Dies vorausgeschickt kann der Auftragnehmer keine Gewährleistung für die Standfestigkeit des Auftragsgegenstands übernehmen, die nicht durch eine Inaugenscheinnahme erkennbar sind, insbesondere geltend bei der Fahrzeug/Motorreinigung für jegliche Art von Kühlnetzen wie z. B. Wasser-, Öl-, Heizungs- und Klimakühlern. Das Reinigungsverfahren verursacht einen Lärmpegel bis 110 dB . Bei Reinigungsaufträgen hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass eine Belästigung anderer ausgeschlossen ist, beziehungsweise auf eigene Kosten und Risiko entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Die Einholung entsprechender behördlicher Genehmigungen obliegt dem Auftraggeber. Sollte aufgrund nicht getroffener Vorkehrungen durch den Auftraggeber eine Durchführung des Werkauftrag nicht möglich sein oder vor Abschluss der Arbeiten beendet werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, für die dem Auftragnehmer entstandenen Kosten ( Trockeneis, Anfahrtskosten ) aufzukommen. Auch bei nachträglicher Änderung des Werkvertrages durch den Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer eine Rechnungsstellung der nicht genutzten Verbrauchsmaterialien vor.

(3) Für Bearbeitungsschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist die Haftung auf das 2-fache des Bearbeitungspreises begrenzt.

§ 6 Zahlung

(1) Rechnungen vom Auftragnehmer ( Firma dgh GbR ) sind sofort zahlbar ohne jeglichen Abzug.

(2) Andere Zahlungsformen als sofortige Barzahlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit eine solche Vereinbarung besteht, sind Rechnungen vom Auftragnehmer zahlbar innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung.

(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer vor.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 7 Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand 55411 Bingen am Rhein. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(Stand: 04.2024)

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